KfW-Förderung: Einbruchschutz finanzieren
Das alte Zuschussprogramm KfW 455-E wurde 2022 eingestellt. Aktuell steht der KfW-Kredit 159 zur Verfügung — ein zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € für Einbruchschutz und Barrierereduzierung. Der Zuschuss 455-B soll voraussichtlich im Frühjahr 2026 wieder starten.

⚠ Achtung: KfW 455-E existiert nicht mehr
Das frühere Zuschussprogramm „KfW 455-E — Einbruchschutz Investitionszuschuss" wurde zum 1. Juli 2022 endgültig eingestellt, da die Fördermittel erschöpft waren. Anträge können nicht mehr gestellt werden. Viele Webseiten nennen noch das alte Programm — diese Informationen sind veraltet.
Aktuelle Förderoptionen
KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen"
max. Kreditbetrag pro Wohneinheit
eff. Jahreszins (marktabhängig)
Laufzeit wählbar
Altersunabhängig
Fördert sowohl Barrierereduzierung als auch Einbruchschutz. Der Antrag wird über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner gestellt — nicht direkt bei der KfW. Zinsbindung 5 oder 10 Jahre, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.
KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung"
max. Zuschuss für Einzelmaßnahmen
max. Zuschuss für Standard „Altersgerechtes Haus"
Neustart erwartet (Frühjahr)
Dieses Zuschussprogramm war 2025 wegen fehlendem Bundeshaushalt und technischer Umstellung (eAidRegister) pausiert. Die KfW hat angekündigt, das Programm voraussichtlich im Frühjahr 2026 wieder zu öffnen. Einbruchschutzmaßnahmen können darin enthalten sein. Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Alternative: Handwerkerbonus (§ 35a EStG)
Unabhängig von KfW-Programmen können Sie Handwerkerleistungen für Einbruchschutz steuerlich geltend machen:
der Arbeitskosten absetzbar
max. Steuerermäßigung / Jahr
max. anrechenbare Arbeitskosten
• Nur Arbeitskosten sind absetzbar — Materialkosten nicht.
• Ab 2025 Pflicht: Bezahlung per Banküberweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
• Der Höchstbetrag gilt pro Haushalt, nicht pro Person.
• Nicht kumulierbar mit KfW-Zuschuss für dieselbe Maßnahme. Wählen Sie die günstigere Option.
Was wird gefördert?
Die folgenden Einbruchschutzmaßnahmen sind sowohl über den KfW-Kredit 159 als auch über den Zuschuss 455-B (nach Neustart) förderfähig:
✓ Einbruchhemmende Türen (RC2+)
Neue Haustüren oder Nachrüstung auf RC2-Niveau: Sicherheitszylinder, Schutzbeschlag, Mehrfachverriegelung, verstärktes Schließblech.
✓ Einbruchhemmende Fenster
Pilzkopfzapfen-Beschläge, abschließbare Griffe, Aufhebelsicherungen (DIN 18104), Fenstergitter (DIN 18106).
✓ Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Alarmanlagen, Bewegungsmelder, Glasbruchsensoren — fachmännisch installiert.
✓ Nachrüstsysteme
Panzerriegel, Querriegelschlösser, Bandsicherungen, Zusatzschlösser, Garagentorsicherungen.
✗ NICHT gefördert
Eigenleistung (nur Fachunternehmer-Leistungen), reine Videoüberwachung ohne Meldeanlage, Tresore, Smart Locks ohne mechanischen Sicherheitszylinder.
Antrag: Kredit 159
Finanzierungspartner kontaktieren
Der Kredit 159 wird NICHT direkt bei der KfW beantragt. Wenden Sie sich an Ihre Hausbank, Sparkasse oder einen Finanzierungsvermittler.
Antrag VOR Maßnahmenbeginn stellen
Der Kreditantrag muss vor Beauftragung des Handwerkers eingereicht werden.
⚠ Häufigster Fehler: Zuerst beauftragen, dann Antrag stellen → Förderung weg!
Zusage abwarten, dann beauftragen
Nach Kreditzusage durch die KfW können Sie den Handwerker beauftragen und die Maßnahmen durchführen lassen.
Nachweise einreichen
Rechnungen und Fachunternehmerbestätigung über Ihren Finanzierungspartner einreichen.
Häufige Fragen zur KfW-Förderung
Was ist mit dem alten KfW 455-E passiert?
Kann ich die Arbeiten selbst durchführen?
Gilt die Förderung auch für Mieter?
Kann ich KfW-Förderung und Handwerkerbonus (§ 35a) kombinieren?
Wann startet der KfW-Zuschuss 455-B wieder?
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