Versicherung & Einbruchschutz: Was Ihre Police fordert
Die beste Sicherheitstechnik nützt nichts, wenn die Versicherung nicht zahlt. Erfahren Sie, was Ihre Hausratversicherung wirklich an Einbruchschutz verlangt.

Das Kernproblem
Ihre Hausratversicherung enthält eine „Sicherungsvereinbarung" — ein Dokument, das definiert, welche Sicherheitstechnik Sie MINDESTENS installiert haben müssen. Fehlt die Technik → Leistungskürzung bis 100%.
Kürzung bei grober Fahrlässigkeit
Kürzung je nach Verschuldensgrad (§ 28 VVG)
Volle Leistung bei Erfüllung
Was die Versicherung fordert
Schließzylinder
Häufig gefordert: VdS-Klasse A oder B. In der Praxis: EN 1303 Klasse 3+ mit Bohr- und Ziehschutz.
→ Richtige Klasse ermittelnTüren (Haustür, Nebentüren)
RC2 oder gleichwertig für alle erdgeschossigen Zugänge. Schutzbeschlag, verstärktes Schließblech, Mehrfachverriegelung.
→ Haustür-Sicherheit prüfenFenster (EG & Keller)
Abschließbare Griffe, Pilzkopfzapfen oder Aufhebelsicherungen. Gekipptes Fenster = offenes Fenster (grobe Fahrlässigkeit!).
→ Fenstersicherung prüfenAlarmanlage (Gewerbe)
Im Gewerbebericht oft Pflicht: VdS Grad 2 oder 3, mit Aufschaltung auf NSL. Privat: empfohlen, aber selten gefordert.
→ Alarmanlage planenVersicherungs-Checkliste
Häufige Fragen Versicherung
Zahlt die Versicherung bei gekipptem Fenster?
Senkt besserer Einbruchschutz die Prämie?
Weiterführende Themen
Einbruchschutz prüfen
Erfüllt Ihr Haus die Anforderungen Ihrer Versicherung?
Zum Einbruchschutz-Check